AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand Oktober 2024
Der Auftrag wird geschlossen zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden Betreuungsperson genannt): Pet in the flat - Mobile Tierbetreuung, Nadine Preiß, Gmünder Str. 6-1, 71229 Leonberg und dem im Auftrag genannten Tierbesitzer.
1. LEISTUNGSORT DER TIERBETREUUNG
Gegenstand des Vertrages ist die Pflege/Betreuung des Tieres/der Tiere (im Folgenden nur: das Tier) des Tierbesitzers in deren Wohnung/Haus. Grundsätzlich wird das Tier im Haushalt des Tierbesitzers (Adresse siehe Angebot) betreut.
2. ZUSICHERUNGEN UND PFLICHTEN DES TIERBESITZERS
Der Tierbesitzer versichert mit Unterzeichnung des Angebots, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Tieres ist. Ferner versichert er, dass alle von ihm gemachten Angaben zum Tier der Wahrheit entsprechen.
Vor Betreuungsbeginn werden die Formulare „Tier-Steckbrief“ (pro Tier), „Tierarzt+Notfall“ sowie „Sonstiges“ ausgefüllt. Diese Formulare gelten als wesentliche Vertragsbestandteile.
Der Tierbesitzer erlaubt die Benutzung der für die Betreuung notwendigen Gebrauchsgegenstände und stellt diese sowie Futter entsprechend in ausreichender Menge zur Verfügung. Nach Absprache und gegen Aufpreis kann alternativ ein Einkauf durch die Betreuungsperson erfolgen.
Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Tier, soweit es sich dabei um eine Katze handelt, stubenrein und an Wohnungen gewöhnt ist. Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Darüber hinaus sichert er zu, dass eine ordnungsgemäße Haftpflicht-Versicherung für das Tier besteht. Ein Versicherungsnachweis ist der Betreuungsperson auf Wunsch vorzulegen.
Für jedes Tier ist der Impfpass (soweit vorhanden) vorzulegen und für die Dauer der Betreuung zu überlassen.
Ein Entlaufen, Abhandenkommen oder Verunfallen von Freigänger‐Katzen kann von der Betreuungsperson nicht ausgeschlossen werden. Die Betreuungsperson haftet nicht für Erkrankungen, Verletzungen, Verlust oder Tod des betreuten Tieres.
Der Tierbesitzer bestätigt, für die Durchführung des Auftrags der Betreuungsperson die entsprechend benötigten Schlüssel auszuhändigen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Alle Wertsachen werden so sicher verwahrt, dass der Betreuungsperson kein schuldhaftes Entwenden oder Beschädigen vorgeworfen werden kann.
Der Tierbesitzer verpflichtet sich dazu, sich am Ende der regulären Betreuungszeit bei der Betreuungsperson zu melden.
3. ZUSICHERUNGEN UND PFLICHTEN DER BETREUUNGSPERSON
Die Auftragsdurchführung erfolgt durch Nadine Preiß bzw. bei Verhinderung durch eine eingewiesene Vertretung.
Die Betreuungsperson verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht laut Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu betreuen.
Die Betreuungsdienstleistung umfasst eine sachkundige, sorgfältige, liebevolle und gewissenhafte Versorgung und Betreuung mit den vereinbarten Aufgaben in dem vereinbarten Zeitraum.
Für während des Betreuungszeitraums entstehende Schäden durch die Betreuungsperson oder die zu betreuenden Tiere ist die Betreuungsperson nicht haftbar zu machen. Ausgenommen sind Schäden, die im Rahmen der vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Spiele und Streicheleinheiten werden an die persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben der Tiere angepasst.
Der Auftragnehmer säubert während des Betreuungszeitraums die Arbeitsflächen von entstandenen Gebrauchsspuren, anfallender Müll wird nach Vereinbarung in den zum Haushalt des Auftraggebers gehörenden Mülltonnen entsorgt.
Haustüren und Fenster werden von der Betreuungsperson ordentlich ge‐/verschlossen, um unerlaubten Zugang oder ein Entlaufen zu verhindern, unter der Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Maßgaben.
Die Schlüssel obliegen sorgfältiger Aufbewahrung und dürfen nur nach vorheriger Absprache an Dritte ausgehändigt werden.
Bei unvorhersehbarem Ausfall der Betreuungsperson für einen vereinbarten Betreuungszeitraum durch Erkrankung oder Unfall ist die Forderung eines Schadensersatzanspruchs ausgeschlossen. Die Betreuungsperson wird nach besten Kräften und schnellstmöglich versuchen, einen adäquaten Ersatz zu stellen, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
4. KOSTEN
Das erste Kennenlerngespräch wird kostenfrei durchgeführt.
Die vereinbarten Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte dem Angebot, das als wesentlicher Vertragsbestandteil gilt.
Die Rechnungslegung erfolgt über den schriftlich beauftragten Gesamtzeitraum, Verlängerungstage sind kostenpflichtig.
Sollte für die Durchführung der Betreuung Einkäufe/Besorgungen notwendig werden, bestätigt der Tierbesitzer, die entsprechend entstandenen Kosten gegen Beleg(e) zu erstatten.
Sollten Fahrten zum Tierarzt notwendig werden, werden pro Tierarztbesuch inkl. Wartezeit ein Betrag von jeweils 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Die verauslagten Kosten für die tierärztliche Behandlung werden vom Tierbesitzer bezahlt bzw. erstattet.
Sollte sich der Tierbesitzer am Ende der vereinbarten Betreuungszeit nicht melden, so wird die Betreuungsperson automatisch damit beauftragt, das Tier bis zur Rückkehr, maximal jedoch sieben Tage, weiter zu pflegen. Ab diesem Tag gilt ein 1½-facher Betreuungssatz. Sollte nach der Karenzzeit von sieben Tagen der Tierbesitzer nicht zurückgekehrt sein, so ist die Betreuungsperson berechtigt, das Pflegetier an ein Tierheim zu übergeben.
5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND RECHNUNGSABWICKLUNG
Meine Dienstleistung unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und wird daher ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Das anfallende Honorar für die Betreuung von Kleintieren ist mit Erhalt der Rechnung wie angegeben im Voraus, jedoch spätestens zu Betreuungsbeginn zu entrichten.
Betreuungen von Hunden werden i.d.R. zu Monatsende bzw. bei Auftragsende abgerechnet. Das angefallene Honorar ist mit Erhalt der Rechnung wie angegeben sofort und ohne Abzug zu entrichten. Sofort bedeutet innerhalb einer Kalenderwoche.
Wird die Rechnung über Betreuungen von Kleintieren nicht wie angegeben beglichen, behalte ich mir vor den Schlüssel einzubehalten, bis das Honorar entrichtet wurde.
Wird die Rechnung über Betreuungen von Hunden nicht wie angegeben beglichen, erfolgt maximal eine Mahnung; die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt € 10,00. Erfolgt auch dann keine Zahlung, wird die Forderung nach spätestens einer Kalenderwoche angemahntem Zahlungsverzug ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen übergeben. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Schuldner zu tragen.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger zugleich.
Notfallbetreuungen werden nach Betreuungsübergabe an Angehörige oder Rückkehr des Tierbesitzers zu den üblichen Pauschalen abgerechnet.
6. INFORMATION
Der Tierbesitzer hat das Recht, sich während der Betreuungszeit bei der Betreuungsperson nach dem Wohl des Tieres zu erkundigen. Die Betreuungsperson verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Aussagen hierüber zu machen.
Der Tierbesitzer kann eine Vertrauensperson benennen, die von der Betreuungsperson kontaktiert wird, falls eine Situation eintritt, die schnelles Handeln erfordert und der Tierbesitzer nicht erreichbar ist.
7. NOTFALL
Die Betreuungsperson verpflichtet sich, bei Auftreten von schwerwiegenden Problemen bzw. eines Notfalls (plötzliche Krankheit des Tieres, auffällige Verhaltensänderung, Entlaufen etc.) den Tierbesitzer und/oder dessen Kontaktperson (falls vorhanden) umgehend zu benachrichtigen.
Ist weder der Tierbesitzer noch oben angegebene entscheidungsberechtigte Person innerhalb einer angemessenen Frist erreichbar und hält die Betreuungsperson eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der Tierbesitzer bereits jetzt ein, dass die Betreuungsperson namens, im Auftrag und auf Rechnung des Tierbesitzers das Tier in Behandlung bei dem in der Anlage benannten Tierarzt geben darf. Ist dieser nicht erreichbar, so ist die Betreuungsperson berechtigt, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.
Falls eine Kaution vereinbart wurde, soll diese die Kosten einer Erstversorgung decken. Diese ist zum Beginn der Betreuungszeit der Betreuungsperson auszuhändigen. Die Betreuungsperson sichert ihrerseits zu, dass diese nur für eine tierärztliche Behandlung verwendet wird. Der nicht in Anspruch genommene Betrag wird dem/der Tierbesitzer*in nach der Betreuungszeit wieder zurückgegeben.
8. HAFTUNG
Für Spielzeug und Zubehör des Tieres wird seitens der Betreuungsperson keine Haftung übernommen.
Die Betreuungsperson haftet nicht für durch das Tier verursachte Schäden oder Kosten. Sie ist von sämtlichen mit dem Tier in Verbindung stehenden Ansprüchen Dritter seitens des Tierbesitzers freizustellen. Trotz größter Sorgfalt kann das Risiko eines Entlaufens oder einer Erkrankung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Haftung seitens der Betreuungsperson besteht nicht.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur schriftlich möglich. Auf die nötige Schriftform kann nicht mündlich verzichtet werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen trotzdem wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt, falls eine Vertragslücke auftritt.
9. VERTRAULICHKEIT/SORGFALT
Die Betreuungsperson verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Tierbesitzer auf Grundlage des Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
10. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten:
Der Tierbesitzer ist damit einverstanden, dass die
Pet in the flat - Mobile Tierbetreuung, Nadine Preiß, Gmünder Str. 6-1, 71229 Leonberg
seine personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten darf. Jegliche personenbezogenen Daten unterliegen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dürfen ausschließlich zum Zweck der Tier- und Hausbetreuung verwendet werden. Die Daten dürfen im Rahmen der Vertragsabwicklung bspw. im Krankheitsfall an den Tierarzt weitergegeben werden. Abgesehen davon dürfen die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen.
11. STORNIERUNG UND ÄNDERUNGEN
Aufträge können in Teilen oder komplett mit einer Frist bis zu 21 Tagen vor Auftragsbeginn kostenfrei in Schriftform, per Post, WhatsApp oder E-Mail storniert oder geändert werden. Die kostenfreie Stornierung bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die Betreuungsperson. Bei einer kompletten oder teilweisen Stornierung bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn werden 30 % vom Gesamtbetrag fällig. Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt vor Auftragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des zu erwartenden Auftragswerts in Rechnung gestellt.
Kürzungen der gebuchten Betreuungstage, die nach dem jeweiligen Fristablauf mitgeteilt werden, werden wie gebucht berechnet. Die Betreuungsperson wird nach Terminabsprache und Zahlungseingang der Stornierungsrechnung die im Vorfeld ausgehändigten Schlüssel dem Tierbesitzer zurückgeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.